Berufsständische Verbände und Berufsträger
Sie sind selbstständig tätig oder Mitglied eines berufsständischen Verbands? Dann profitieren Sie von attraktiven Sonderkonditionen beim Leasing oder der Finanzierung Ihres neuen Audi! Als Steuerberater, Rechtsanwalt, Architekt oder Mitglied eines Berufsverbands wie dem Deutschen Bauernverband (DBV) oder dem Deutschen Mittelstandsbund (DMB) sichern Sie sich exklusive Vorteile.
Voraussetzungen
Berechtigt sind Mitglieder von berufsständischen Verbänden mit selbstständiger Tätigkeit² und Berufsträger³:
- DBV – Deutscher Bauernverband e.V.
- DMB – Deutscher Mittelstandsbund e.V. – Weitere Infos
- Bundesingenieurkammer e.V.
- Bundesverband der Maschinenringe e.V.
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Rechtsanwälte
- Patentanwälte
- Notare
- Ärzte
- Architekten
Newsletter Für Mitglieder und Berufsträger
Melden Sie sich kostenfrei zu unserem Newsletter für Mitglieder berufsständischer Verbände und Berufsträger an und erhalten Sie regelmäßig Angebote und Informationen. Sie können sich jederzeit wieder abmelden.
DMB - Deutscher Mittelstandsbund e.v.
Mitglied im Deutschen Mittelstands-Bund (DMB) kann jeder selbständige Unternehmer, Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige werden, der in Deutschland ein Unternehmen führt. Die Rechtsform des Unternehmens oder die Branchenzugehörigkeit spielt hierbei keine Rolle. Die Tätigkeit muss im Haupterwerb ausgeübt werden.
Zum Ablauf:
- DMB-Mitglied werden (falls noch nicht geschehen) – Zur Mitgliedschaft
- Abrufschein anfordern, um Sonderkonditionen zu sichern – Jetzt anfordern
- Der DMB e.V. prüft Ihre Berechtigung final
- Servicegebühr: 250 € (vom Mitglied selbst zu tragen)
- Versand: Nach Zahlungseingang wird der Abrufschein direkt an Ihren Verkaufsberater per E-Mail gesendet und im Original per Post verschickt.
Mehr Leistungen, weniger Kosten
²Die Erstzulassung kann entweder auf das Verbandsmitglied persönlich oder auf dessen Betrieb bzw. Unternehmen erfolgen. Dabei ist es möglich, dass der Kaufvertrag und die Zulassung voneinander abweichen: Bei Personengesellschaften betrifft dies die Inhaber oder freiberuflich Tätigen, während es sich bei Kapitalgesellschaften um die Geschäftsführer (GmbH/UG) bzw. Vorstandsmitglieder (AG) handelt. Ein gültiger Berechtigungsschein des jeweiligen Verbands muss spätestens vier Wochen nach der Fahrzeugbestellung (Datum AE) vorgelegt werden. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Prämien. Eine Kulanzregelung ist ausgeschlossen.
³Als Berufsträger können Sie Ihr Fahrzeug entweder auf sich persönlich oder auf Ihr Unternehmen zulassen. Die Erstzulassung kann auf den im Kammerausweis eingetragenen Berufsträger oder eine berechtigte Person erfolgen, etwa den Inhaber einer Personengesellschaft oder den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Zur Legitimation akzeptieren wir unter anderem Kammerbestätigungen, Mitgliedsausweise von Kammern oder Berufsgenossenschaften sowie Auszüge aus dem Berufsregister oder dem jeweiligen Landesverzeichnis. Steuerberater müssen zusätzlich ihre Mitgliedsnummer sowie die Bestellungsurkunde vorlegen.